Bundesverfassungsgericht spricht Kernkraftwerk-Betreibern Recht auf Entschädigung zu
Von Andre Stahl und Rolf Schraa
Berlin - Wenn Ende nächster Woche der Bundestag den Milliarden-Deal mit den Atomkonzernen beschließen sollte, dürften etliche Abgeordnete mit erheblichen Bauchschmerzen abstimmen. Denn mit dem anstehenden Entsorgungspakt können sich die Energieversorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall von der Haftung bei der Beseitigung ihrer nuklearen Altlasten freikaufen. Mit dem Urteil des Bundes Verfassungsgerichts vom Dienstag aber müssen die Steuerzahler, die bereits die schwer vorhersehbaren Kostenrisiken für die Atommüll Lagerung tragen sollen, wohl noch etwas drauf zahlen. |
|