Atompolitik: Fehler müssen korrigiert werden!    NDR vom 06.12.2016
Die Regelungen zum deutschen Atomausstieg verstoßen laut Bundesverfassungsgericht in Teilen gegen das Grundgesetz. Der 2011 beschlossene beschleunigte Atomausstieg ist den Energiekonzernen laut Gericht zwar im Wesentlichen zumutbar, die Firmen haben aber Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Investitionen, die sie im Vertrauen auf zuvor festgelegte Reststrommengen getätigt hatten. Die Bundesregierung hat jetzt bis Mitte 2018 Zeit, eine Neuregelung auszuarbeiten.