Schleppendes Genehmigungsverfahren für Zwischenlager am Atomkraftwerk
Brunsbüttel(mir) Das Standort-Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel darf weiter für die Lagerung des strahlenden Mülls genutzt werden. Das hat die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde angeordnet.
Eine Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel existiert zurzeit nicht. Sie ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits 2015 einkassiert und von Vattenfall neu beantragt worden. Doch das Verfahren verläuft schleppend. Die 20 Castoren dürfen nur deshalb im Standort-Zwischenlager aufbewahrt werden, weil es spezielle Anordnungen der Atomaufsicht aus den Jahren 2015 und 2017 gibt. Die aktuelle Verlängerung ist im Gegensatz zu den beiden früheren unbefristet. Sie könne die atomrechtliche Genehmigung aber nicht dauerhaft ersetzen. Die Genehmigungsbehörde, die seit dem Jahreswechsel Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heißt, teilte gestern mit, dass Vattenfall noch fehlende Unterlagen einreichen müsse. „Derzeit fehlen nach wie vor entscheidende Sicherheitsnachweise, um die Genehmigungsvoraussetzungen für das Zwischenlager zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Unterlagen für Castor-Behälter", so Sprecherin Lisa Ahlers. Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sei außerdem die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei gehe es auch um die Fragen, welche Auswirkungen ein Störfall durch benachbarte Anlagen haben könnte. Das beträfe insbesondere das geplante Flüssigerdgas-Terminal in Brunsbüttel. Zum Hintergrund: Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Ende 2018 wurde die Genehmigung zur Stilliegung und zum Abbau erteilt. Insgesamt befinden sich in dem für 80 Castor-Behälter konzipierten Lagergebäude 20 Behälter mit 965 Brennelementen, die sämtlich aus dem Betrieb von Brunsbüttel stammen. Mit Urteil vom Januar 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung von 2003 aufgehoben. Das aber nicht etwa, weil Sicherheitsdefizite festgestellt worden seien, so das BASE. Das Gericht habe sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers, etwa gegen Terrorangriffe, nicht geäußert, sondern vielmehr bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren dieser Punkt nicht hinreichend ermittelt wurde. Die entsprechenden Unterlagen, die Schutzmaßnahmen aufführen, wollte die damalige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, im Verfahren nicht offen legen. So solle verhindert werden, dass das Wissen von Terroristen für Angriffe missbraucht werden kann.
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