An den
Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Bundeslandes Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Minister Habeck
Wir nehmen mit Empörung zur Kenntnis, dass Sie erlauben, die abgebrannten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in Castoren verpackt in das Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel einzulagern. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat im Januar 2015 diesem Zwischenlager die Genehmigung als Lager für hochradioaktive Materialien entzogen. Das Urteil berücksichtigt die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung und entspricht dem Verfassungsauftrag, das Leben zu schützen, das Strahlenrisiko zu minimieren und etwaige wirtschaftliche Erwägungen dem unterzuordnen. Ihre Behörde hat nicht unmittelbar nach dem Rechtsspruch darauf gedrungen, dass Vattenfall für ein neues angemessenes Lager sorgt. Das jetzt von Vattenfall avisierte Zwischenlager steht gegenwärtig nicht zur Verfügung. Ihre Wortschöpfung von einer "Bereitstellungslagerung" der hochradioaktiven Brennstäbe in dem illegal betriebenen Zwischenlager löst die Problematik des Strahlenschutzes nicht, sondern schafft vielmehr bundesweit neue Probleme. Danach könnten auf allen AKW Geländen Lagerstätten ohne gesonderte Genehmigung betrieben werden.
Wir fordern Sie auf, der Sicherheit der Bevölkerung höchste Priorität einzuräumen, für eine angemessene Lagerung der radioaktiven Abfälle Sorge zu tragen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Folge zu leisten. |
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