Schadhafte Dübel festgestellt    DLZ vom 18.11.2017
Arbeiten mit Lagerkran für radioaktive Abfallkonzentrate vorübergehend eingestellt Brunsbüttel (mat) Im Kernkraftwerk Brunsbüttel haben Überprüfungen in einem Lager für radioaktive Abfallkonzentrate Mängel an der Verankerung des Lagerkrans ergeben. So wurden die Abstände zwischen Dübeln nicht eingehalten und Dübelverbindungen zum Teil nicht fachgerecht ausgeführt. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde gestern in Kiel mit. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat jedwede Handhabung mit dem Lagerkran umgehend eingestellt. Laut Nicola Kabel, Pressesprecherin des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, seien weder Personal noch die Umgebung durch die Abweichungen in Mitleidenschaft gezogen. Eine Gefahr durch austretende radioaktive Substanzen habe zu keiner Zeit bestanden, so Kabel. Das Konzentratlager gehört zum Sperrbereich des Kernkraftwerks und wird zu jeder Zeit radiologisch überwacht. Laut Sandra Kühberger, Sprecherin des Betreibers Vattenfall, wurden im Atomkraftwerk Brunsbüttel in den vergangenen Jahren im großen Umfang Halterungen und Dübelverbindungen untersucht. „Aktuell werden die Kranbahnhalterungen in einem Lagerbereich für schwach- und mittelradioaktive Abfälle überprüft", sagte Kühberger. Bei besagtem Lagerkran wurden die Abweichungen bei der Ausführung der Dübel festgestellt. Weitergehende Untersuchungen seien geplant. Der betroffene Konzentratlagerkran ist seit Errichtung des Atomkraftwerks in Betrieb und wurde laut Vattenfall regelmäßig geprüft. Die Atomaufsichtsbehörde hat zusammen mit dem Innenministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde eine Untersuchung der festgestellten Mängel eingeleitet. Dabei sind auch Sachverständige des Tüv Nord aus Hamburg und ein Sachverständiger für Baufragen aus Dortmund eingeschaltet. Die Aufsichtsbehörden haben der Betreibergesellschaft nun Gelegenheit gegeben, die Unbedenklichkeit der festgestellten Mängel stellvertretend für die am höchsten belastete Bau Verankerung nachzuweisen. Bis dahin darf der Lagerkran nur benutzt werden, wenn die am meisten belastete Bauverankerung messtechnisch überwacht wird. „So sollen etwaige unzulässige Verformungen und Verschiebungen sicher erkannt und die Arbeiten umgehend unterbrochen werden können", so Kabel. Die Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde die Feststellungen als sogenanntes meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N („Normal") gemeldet. Meldepflichtige Ereignisse werden in Deutschland je nach sicherheitstechnischer Bedeutung in drei Kategorien eingeteilt. Für die Normalmeldung (N) gilt eine Meldefrist von fünf Arbeitstagen. Daneben gibt es die Eilmeldung (E) mit einer Meldefrist von 24 Stunden und die Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im sogenannten Nachbetrieb.